Garantie

 

Garantiebedingungen:

Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf die Uhren eine Garantie von 2 Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

 

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:

 

Juweson 
Burgundenring 15
65428 Rüsselsheim am Main

Telefon/E-Mail

+49 6142 482 74 73

info@juweson.de 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch 

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße oder Missbräuchliche Behandlung
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.) 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem  Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.  

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.